Reiche‘s Reform, Folgen für Solar-Besitzer*innen

Die Regierung verspricht mehr Planbarkeit und Netztauglichkeit beim Ausbau der Erneuerbaren. Kritiker warnen: Private Solaranlagen könnten weniger rentabel werden.

Kommende Woche soll sich der Bundestag mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) beschäftigen. Den Gesetzesentwurf hat die Regierung Ende Juli beschlossen. Ziel soll es sein, „einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ zu erreichen. Klingt zwar positiv, der Ausbau der Photovoltaik kann dadurch deutlich erschwert und weniger rentabel für die Betreiber werden.

Direktvermarktung statt Einspeisevergütung

Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll abgeschafft werden.

Solaranlagen, die zwischen 2027 und 2029 neu ans Netz gehen, erhalten zunächst eine abgesenkte Übergangszahlung für 36 Monate. Anschließend müssen sie auf Direktvermarktung umstellen. Sie müssten also ihren Strom an der Strombörse verkaufen. Der Anspruch auf die Übergangszahlung wird danach schrittweise eingeschränkt: 2027 gilt er für Neuanlagen unter 50 Kilowatt, 2028 für Anlagen unter 25 Kilowatt und 2029 nur noch für Anlagen unter sieben Kilowatt. Die feste Pauschale sinkt ab August 2027 halbjährlich – wie es bei der Einspeisevergütung bereits der Fall ist. Die Absenkung fällt jeweils um einen Cent geringer aus.

Diese Übergangs-Einspeisevergütung gibt es nur bis 2030. Anlagen, die danach neu in Betrieb gehen, können dann für eine Vergütung ihres erzeugten Stroms nur noch in die Direktvermarktung gehen.

Für die Förderung der Direktvermarktung unterstützt der Staat Anlagenbetreiber mit einem zusätzlichen Direktvermarktungsbonus. Der wird für maximal 48 Monate ab Beginn der Direktvermarktung gewährt. Der Bonus liegt bei 1,5 Cent pro Kilowattstunde – zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf. Der Bonus wird nur in den Monaten ausgezahlt, in denen tatsächlich Strom ins Netz eingespeist wird (§50 c EEG 2027).

Ab Januar 2027: Neues EEG: Was sich für Balkonkraftwerke ändert – und was nicht

Für die Direktvermarktung muss jedoch ein Smart Meter mit Smart-Meter-Gateway installiert sein – und hier hakt es vielerorts. Viele private Betreiber von Dachsolaranlagen warten seit mehreren Monaten auf die Installation ihres neuen, intelligenten Stromzählers. Die für den Einbau zuständigen Messstellenbetreiber begründen den schleppenden Rollout mit der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben, dem hohen Sicherheitsstandard an das Gerät sowie dem aufwendigen und teuren Einbau vor Ort.

Diese Änderungen verdeutlichen, dass sich künftig die Anschaffung einer Solaranlage für Privathaushalte nur noch lohnt, wenn sie überwiegend teuren Netzstrom mit dem erzeugten Solarstrom ersetzten. Das geht meist nur, wenn neben der Solaranlage noch ein Heimspeicher vorhanden ist.

Wichtig: Für Bestandsanlagen ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin 20 Jahre ab Inbetriebnahme ihre feste Einspeisevergütung.

Neue Regeln für große Solaranlagen

Größere Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt – z.B. auf großen Freiflächen – sieht Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), von der die Novelle weitestgehend kommt, ebenfalls Änderungen vor. Betreiber der Anlagen können künftig Differenzverträge (Contracts for Difference; kurz: CfDs) nutzen. Betreiber großer Anlagen erhalten weiterhin eine Absicherung, wenn die Marktpreise für Strom niedrig sind. Verdienen sie am Markt mit ihrem Strom aber deutlich mehr – weil der Strompreis an der Börse sehr hoch ist – müssen sie einen Teil ihrer Mehreinnahmen wieder zurückgeben. Der Ausbau „kostengünstigerer Freiflächenanlagen“ soll zudem stärker im Vordergrund stehen als der Ausbau von Dachanlagen.

Auch für Windenergie plant die Novelle Neuerungen: Das Ausbauziel von 115 Gigawatt (GW) bis 2030 soll durch zusätzliche Ausschreibungen von 12 GW stärker forciert werden.

EEG-Änderung: Diese Frist entscheidet über 20 Jahre feste Solareinnahmen

Hinzu kommen die Regelungen aus dem Netzpaket, die vor allem Betreiber neuer Wind- und Solarparks betreffen. Werden diese Anlagen gezielt in bereits überlasteten Netzgebieten gebaut, sollen die Betreiber für einen Teil des wegen Netzengpässen nicht eingespeisten Stroms keine Entschädigung mehr erhalten. Nach dem Kompromiss in der Bundesregierung wird der Verzicht auf finanziellen Ausgleich auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge begrenzt und grundsätzlich auf sechs Jahre befristet.

Kritik

  • Solar, Speicher, Ladesäule: Anschlüsse hängen fest – nun kommt das Geld-Argument

Kritiker befürchten, dass durch die Änderungen der Ausbau von Solaranlagen – besonders im privaten Sektor – deutlich gebremst wird. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hält die dreijährige Übergangsvergütung für völlig unzureichend. Sie ersetze die Einspeisevergütung nicht und sei Augenwischerei. Die Kürzungen werden laut dem Verband den bisherigen Energiewendekurs ausbremsen und Bürgern den Zugang zu preiswerter Energie erschweren.

Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass durch den Wegfall der Einspeisevergütung die Rentabilität der Anlagen deutlich davon abhängen wird, wie viel Solarstrom selbst im Haushalt verbraucht wird. Viele private Betreiber hatten die Anlagen und infolgedessen die Einspeisung genutzt, um die Anschaffung zu finanzieren.

Umweltverbände und Politiker warnen vor neuen Hürden, die den Ausbau erneuerbarer Energie deutlich verlangsamen werden.

Marktakteure halten die geplanten Neuerungen für zu komplex und bürokratisch. Sie befürchten Probleme bei der Abrechnung und Entschädigung bei der Drosselung, also wenn die Stromversorgung für Anlagen wegen drohender Netzengpässe gedimmt wird.

Die Linke lehnt die geplante EEG-Novelle der Bundesregierung ab. In einem Antrag vom 8. September fordern die Abgeordneten, die Förderung für Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden – das sogenannte zweite Segment – zu erhalten. Als Ausgleich soll geprüft werden, ob die feste Einspeisevergütung schneller gesenkt werden kann, wenn die Ausbauziele erreicht sind.

Nun muss der Bundestag über den Gesetzesentwurf beraten. Ob alle geplanten Änderungen übernommen oder die feste Einspeisevergütung zumindest für private Solaranlagenbesitzer doch nicht gestrichen wird, bleibt abzuwarten.